Allgemeine Infos, Q&A

Bei nicht ausverkauften Konzertabenden können ab Türöffnung beim Festivaleingang Tickets an der Abendkasse erworben werden.

Für Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet. Der Veranstalter lehnt bei Nichtbeachtung jegliche Verantwortung oder Haftung für Schäden oder Verletzungen eines Besuchers ab. Kinder unter 6 Jahren brauchen in Begleitung der Eltern kein Ticket (Ausweispflicht). Bei Sitzplatztickets der Eltern besteht keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Die Kinder unter 6 Jahren müssen auf dem Schoss der Eltern sitzen.

Alle Informationen zu CASHLESS

Falls Sie etwas Wertvolles verloren haben, können Sie sich während der Öffnungszeiten gerne am Infostand melden. Ebenso freuen wir uns, wenn Finderinnen und Finder gefundene Gegenstände dort abgeben. Zusätzlich erreichen Sie uns jederzeit auch über das Kontaktformular.

Der Infostand befindet sich gleich beim Eingang zum Festivalgelände. Die Mitarbeitenden von St. Peter at Sunset helfen Ihnen ab Türöffnung bis Veranstaltungsende gerne in vielerlei Hinsicht.

Meet & Greet: Persönliche Treffen mit den Künstlerinnen und Künstlern können wir im Rahmen unseres Festivals leider nicht anbieten.

Siehe unter dem Link Öffentliche Verkehrsmittel (ÖV)

Das Konzertgelände ist barrierefrei zugänglich und verfügt über eine spezielle Tribüne für Rollstuhlfahrer sowie barrierefreie WC-Einrichtungen. Gäste im Rollstuhl bezahlen den Ticketpreis Kat. 1 – Die Begleitperson ist gratis.
Hinweis zur Anreise mit dem Auto:
Bitte zeigen Sie dem Verkehrspersonal Ihren Rollstuhlausweis oder Ihr Ticket vor, um einen Parkplatz beim FC-Clubhaus oder auf den VIP-Parkplätzen zu erhalten. Von dort führt eine rund 300 Meter lange, asphaltierte Strasse bequem bis zum Eingang des Konzertgeländes.

Ticketpreise und Bestellungen.

Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass es immer wieder vorkommen kann, dass zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage keine freien Sitzplätze für einen Konzertabend verfügbar sind. Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen wieder Sitzplätze anbieten können, sobald wir alle unsere Verpflichtungen mit unseren Partnern erfüllt haben. Leider können wir Ihnen hierfür keine Garantie abgeben. Wir werden Sie selbstverständlich über den Newsletter und die sozialen Medien auf dem Laufenden halten.
Sie möchten keine Neuigkeiten mehr verpassen? Dann melden Sie sich doch einfach bei unserem Newsletter an oder folgen Sie uns auf Instagram oder Facebook.

St. Peter at Sunset sind Freiluftkonzerte und finden bei jeder Witterung statt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der gekauften Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Informieren Sie sich auch über unsere AGB’s.

Auszug aus unseren aktuellen AGB’s

5.4.2 Nicht zugelassene Gegenstände
Auf dem Festivalgelände sind insbesondere folgende Gegenstände nicht zugelassen:
– Waffen aller Art sowie Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können, insbesondere Schuss-, Stich-, Schlag- und Hiebwaffen, Taschenmesser, Sackmesser, Pfeffersprays, Elektroschockgeräte, Werkzeuge und gefährliche Ketten;
– explosive, pyrotechnische, leicht entzündliche oder brandfördernde Gegenstände und Stoffe, insbesondere Feuerwerkskörper, Petarden, bengalische Fackeln, Wunderkerzen, Rauchkörper, Trockeneis, Gasbehälter und Brennstoffe;
– Laserpointer und andere Lasergeräte;
– illegale Betäubungsmittel und andere gesetzlich verbotene Substanzen;
– Glasflaschen, Gläser, Alu-, Blech- und Spraydosen sowie andere zerbrechliche oder gefährliche Behältnisse;
– selbst mitgebrachte Speisen und Getränke; ausgenommen sind pro Person eine alkoholfreie PET-Flasche bis höchstens 0,5 Liter sowie medizinisch notwendige Verpflegung, Spezialnahrung und Babynahrung gemäss Ziffer 5.4.1;
– professionelle Fotoapparate, Kameras mit Wechselobjektiven, Film- und Videokameras, GoPros und vergleichbare Actionkameras sowie separate Audioaufnahmegeräte;
– Stative, Selfie-Sticks, GoPro-Sticks, Teleskopstangen und vergleichbare Halterungen;
– Drohnen und andere ferngesteuerte oder selbständig flugfähige Geräte, unabhängig davon, ob sie mit einer Kamera ausgestattet sind;
– Sonnen- und Regenschirme einschliesslich Knirpse;
– Fahnenstangen, Transparente, Plakate und Schilder, die grösser als A2 sind, sowie Gegenstände mit diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, politischen oder werblichen Botschaften;
– Megafone, Drucklufthörner, Musikinstrumente und Lautsprecher;
– Klapp-, Camping- und andere mitgebrachte Stühle oder Sitzgelegenheiten; ausgenommen ist pro Person ein Sitzkissen bis maximal 50 × 50 cm ohne feste, harte oder spitze Bestandteile;
– Fahrräder, E-Bikes, Rollerblades, Rollschuhe, Skateboards, Kickboards und vergleichbare Fortbewegungs- oder Sportgeräte;
– Kinderwagen und Bollerwagen;
– Tiere; ausgenommen sind vorgängig bei der Veranstalterin angemeldete und von ihr bestätigte Assistenzhunde;
– Koffer, grosse Gepäckstücke sowie Taschen und Rucksäcke, welche die maximalen Aussenmasse von 45 × 36 × 20 cm überschreiten;
– Gegenstände, die geeignet sind, die Sicht anderer Festivalbesuchender erheblich zu behindern oder den ordnungsgemässen und sicheren Veranstaltungsbetrieb zu beeinträchtigen.

Mit dem Wohnmobil kann bei guter Witterung für die übliche Parkgebühr von CHF 10.- auf den Feldparkplätzen von St. Peter at Sunset geparkt werden. Wir haben keinen Zeltplatz und somit auch keine Duschen und WC’s beim Parking. Wohnmobilland-Schweiz informiert Sie über Stellplätze in der Nähe.

Auszug aus unseren aktuellen AGB’s

5.4.1 Zugelassene Gegenstände
Grundsätzlich zugelassen sind:
– Mobiltelefone;
– kleine Kompaktkameras ohne Wechselobjektiv;
– kleine Powerbanks, die ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch dienen;
– Regenbekleidung und Regenponchos ohne feste oder spitze Bestandteile;
– persönliche Taschen, Handtaschen und Rucksäcke bis zu den maximalen Aussenmassen von 45 × 36 × 20 cm;
– pro Person eine alkoholfreie PET-Flasche mit einem Fassungsvermögen von höchstens 0,5 Litern;
– medizinisch notwendige Medikamente und Hilfsmittel;
– Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen und andere behinderungsbedingt notwendige Mobilitätshilfen;
– Gehörschutz (wird am Eingang gratis abgegeben);
– pro Person ein kleines Sitzkissen bis maximal 50 × 50 cm ohne feste, harte oder spitze Bestandteile.

Medizinisch notwendige Medikamente, Flüssigkeiten, Spezialnahrung und Hilfsmittel dürfen in der für den Festivalbesuch erforderlichen Menge mitgeführt werden. Die Veranstalterin beziehungsweise der Sicherheitsdienst kann einen geeigneten Nachweis, beispielsweise ein ärztliches Zeugnis, einen Medikamentenausweis oder ein Rezept, verlangen. In Zweifelsfällen wird eine vorgängige Kontaktaufnahme mit der Veranstalterin empfohlen.

Schreiben Sie uns Ihre Fragen oder Ihr Anliegen – wir werden Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort zukommen lassen.